AGB

AGB von Picotas Fotografie. Nachfolgend „Fotografin“ genannt.

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten auch ohne erneuten Hinweis für weitere gleichartige Verträge.

Abweichende Bedingungen des/der Auftraggeber*s/in werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Mit der Buchung eines Shootings, ob via Mail, WhatsApp oder Social Media kommuniziert, stimmt der/die Auftraggeber*in den folgenden AGB ausdrücklich zu, hat diese gelesen und verstanden. Für Fragen dies bzgl. steht die Fotografin gern zur Verfügung.

Auftragsproduktionen

Bei Auftragsproduktionen erstellt die Fotografin für den/die Auftraggeber*in Aufnahmen. Verträge über Auftragsproduktionen kommen durch Angebot der Fotografin und Annahme durch den/die Auftraggeber*in zustande.

Von den erstellten Aufnahmen stellt die Fotografin dem/der Auftraggeber*in per online-Galerie eine Auswahlgalerie in minimierter Auflösung zur Verfügung, aus welcher der/die Auftraggeber*in die bei der Buchung vereinbarte Zahl der Bilder auswählen darf, die die Fotografin ihm bearbeiten soll. Die Verwendung der Vorschaubilder für etwaige Veröffentlichungen sowie gleichermaßen eine Fremdbearbeitung der Bilder durch den/die Auftraggeber*in oder andere Fotografen/-innen ist nicht gestattet.

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

Weitere Zusatzleistungen der Fotografin wie Bildbearbeitung zusätzlicher Fotos, Speicherung, Bildergalerie oder Druck werden individuell vereinbart.

Hat der/die Auftraggeber*in der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Das auf der Website dargestellte Portfolio dient als Orientierung für den Stil der Fotografin und für den finalen Look der Fotos.

Erst nach Zahlungseingang der Gesamtsumme, stellt die Fotografin die fertigen Bilder zum Download bereit und erst dann gehen die Bilder in das Eigentum des Kunden über.

Die Fotografin räumt dem/der Auftraggeber*in mit Zahlung der vereinbarten Vergütung die unbeschränkten Nutzungs- und Verwertungsrechte ,zu ausschließlich privaten Zwecken, an den Aufnahmen ein, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die finalen Bilder dürfen grundsätzlich nur in der Originalfassung veröffentlicht werden. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung, Zuschnitt) und jede Veränderung bei der Bildwiedergabe (z.B. Veröffentlichung in Ausschnitten) bedarf der vorherigen Zustimmung der Fotografin.

Bei jeder Veröffentlichung ist die Fotografin als Urheber zu benennen ( Künstlername | Klarname)

Vergütung

Für Auftragsproduktionen gilt die vereinbarte Vergütung. Kostenvoranschläge der Fotografin sind bis zur Vereinbarung unverbindlich.

Für die Reservierung des Termines wird eine Gebühr von 50 % des Gesamtpreises fällig. Diese Gebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von der Fotografin einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt, innerhalb eines Kalenderjahres, einen Ersatztermin, werden die gezahlten Gebühren darauf angerechnet und verfallen somit nicht .

Der fällige Betrag für das gebuchte Shootingpaket ist im Voraus per Überweisung, PayPal oder bar vor Ort beim Shooting an die Fotografin zu entrichten. Rechnungen für Nachbestellungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Buchung ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem/der Auftraggeber*in eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.

Haftung

Der/die Auftraggeber*in versichert, dass bei der Aufnahme von Personen diese ihre Einwilligung erteilt haben.

Der/die Auftraggeber*in versichert, bei der Durchführung des Shootings gänzlich im Besitz seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zu sein. Die Fotografin haftet somit nicht für Schäden, die dem/der Auftraggeber*in durch Teilnahme an dem Fotoshooting durch eigene Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten entstehen. Die Teilnahme an einem Fotoshooting geschieht somit auf eigene Gefahr, dies gilt auch für Shootings mit tierischem Co-Model. Dies gilt auch für Verschmutzungen oder Schäden am Eigentum des Kunden / der Kundin durch ein tierisches Co-Model.

Für allergische Reaktionen auf, von der Fotografin angewandte Kosmetikprodukte (darunter zählen auch Kunstblut oder Flüssiglatex) übernimmt die Fotografin keine Haftung. Der Kunde / die Kundin bestätigt, dass er / sie keine bekannten Allergien auf diese Produkte hat. Ebenso übernimmt die Fotografin keine Haftung für evtl. Verschmutzungen auf Kleidung bzw. Eigentum des /der Auftraggebers /in. Es wird sorgsam mit den Produkten umgegangen und versucht Verschmutzungen zu vermeiden.

Die Fotografin haftet lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr im Zusammenhang mit der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen verursachten Schäden unbeschränkt.

Besondere Hinweise zu Akt / Erotik – insbesondere Pornartshootings

– Pflicht zur Volljährigkeit!

– Alle beteiligten Personen nehmen aus freien Stücken an dem Fotoshooting teil!

– Keine anonymisierten Shootings. Ein Vorgespräch im Fotostudio oder via Videocall ist Voraussetzung.

Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Fotografin

Ein Fotograf lebt von der Werbung, welche er durch seine Bilder macht. Die Fotografin freut sich über jedes einzelne Bild, welches sie veröffentlichen darf. Allerdings wird sie dies nie ohne Zustimmung des Kunden / der Kundin tun. Sie wird sich vorab das Einverständnis des/ der Auftraggebers /in einholen.

Datenschutz

Die zur Vertragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten des/der Auftraggeber*ins werden von der Fotografin gespeichert.

Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und Aufnahmen – außer zur Eigennutzung – nicht ohne Einwilligung des/der Auftraggeber*in zu verwenden.

Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

Als Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

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